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AGB

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge und Verträge zwischen der Little Lights Studio GmbH (im Folgenden "Studio") und ihren Kunden. Sie ergänzen und konkretisieren die Allgemeinen Herstellungs- und Lieferbedingungen des Fachverbands der Film- und Musikwirtschaft Österreichs (FAMA) für Auftrags- und Werbefilmproduktionen, Stand 1. Jänner 2026.

Soweit diese AGB Regelungen treffen, gehen sie den FAMA-Bedingungen vor. Im Übrigen gelten die FAMA-Bedingungen ergänzend.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn das Studio ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.


Feedback-Loops

In Abweichung von Punkt 3.11 der FAMA-Bedingungen sind im Rahmen einer Standard-Produktion pro Phase (Konzept, Offline-Schnitt, Online- und Final-Cut) jeweils 2 Feedback-Loops vorgesehen. Erst ab der dritten Korrekturschleife pro Phase werden zusätzliche Anpassungen gemäß Punkt 2.2 der FAMA-Bedingungen separat kalkuliert und vergütet.

Sonderwünsche wie zusätzliche Voiceover-Aufnahmen, Untertitelversionen oder Schnittfassungen für andere Formate sind hiervon nicht erfasst und werden separat verrechnet.


Wettertage

In Ergänzung zu Punkt 2.2 der FAMA-Bedingungen gilt für wetterbedingte Drehabsagen Folgendes:

Wettertage sind Ersatz-Drehtage zu denselben Konditionen wie der ursprüngliche Drehtag, ohne zusätzliche Drehtags-Kosten.

Aufschläge entstehen durch:

  • 50 Prozent Crew-Kompensation für den abgesagten Tag
  • Zuschläge für Wochenenden, Feiertage oder kurzfristige Umplanung von Crew, Equipment oder Locations
  • Zusatzkosten externer Dienstleister, die durch die Verschiebung entstehen


Ergänzende Bestimmungen

In allen nicht oben geregelten Punkten gelten ausschließlich die Allgemeinen Herstellungs- und Lieferbedingungen des Fachverbands der Film- und Musikwirtschaft Österreichs (FAMA), Stand 1. Jänner 2026.


Stand: Mai 2026