Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge und Verträge zwischen der Little Lights Studio GmbH (im Folgenden "Studio") und ihren Kunden. Sie ergänzen und konkretisieren die Allgemeinen Herstellungs- und Lieferbedingungen des Fachverbands der Film- und Musikwirtschaft Österreichs (FAMA) für Auftrags- und Werbefilmproduktionen, Stand 1. Jänner 2026.
Soweit diese AGB Regelungen treffen, gehen sie den FAMA-Bedingungen vor. Im Übrigen gelten die FAMA-Bedingungen ergänzend.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn das Studio ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Feedback-Loops
In Abweichung von Punkt 3.11 der FAMA-Bedingungen sind im Rahmen einer Standard-Produktion pro Phase (Konzept, Offline-Schnitt, Online- und Final-Cut) jeweils 2 Feedback-Loops vorgesehen. Erst ab der dritten Korrekturschleife pro Phase werden zusätzliche Anpassungen gemäß Punkt 2.2 der FAMA-Bedingungen separat kalkuliert und vergütet.
Sonderwünsche wie zusätzliche Voiceover-Aufnahmen, Untertitelversionen oder Schnittfassungen für andere Formate sind hiervon nicht erfasst und werden separat verrechnet.
Wettertage
In Ergänzung zu Punkt 2.2 der FAMA-Bedingungen gilt für wetterbedingte Drehabsagen Folgendes:
Wettertage sind Ersatz-Drehtage zu denselben Konditionen wie der ursprüngliche Drehtag, ohne zusätzliche Drehtags-Kosten.
Aufschläge entstehen durch:
- 50 Prozent Crew-Kompensation für den abgesagten Tag
- Zuschläge für Wochenenden, Feiertage oder kurzfristige Umplanung von Crew, Equipment oder Locations
- Zusatzkosten externer Dienstleister, die durch die Verschiebung entstehen
Ergänzende Bestimmungen
In allen nicht oben geregelten Punkten gelten ausschließlich die Allgemeinen Herstellungs- und Lieferbedingungen des Fachverbands der Film- und Musikwirtschaft Österreichs (FAMA), Stand 1. Jänner 2026.
Stand: Mai 2026